Banner des Handlungsfeldes System Schule

Das Bildungsportal NRW als zentrale Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht einen Überblick über das Schulsystem NRW und informiert über Schulorganisation, rechtliche Grundlagen (Schulgesetz NRW, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, …) und aktuelle Bildungsthemen. Dabei werden Fragestellungen von Lehrkräften und Eltern/Erziehungsberechtigten gleichermaßen aufgegriffen und durch aktuelle Informationen beantwortet.

Kolleginnen und Kollegen der jeweiligen Schule sind für neue Lehrkräfte auch hier die ersten Ansprechpersonen. Sie orientieren sich an den jeweiligen Bildungsgängen der Schule und wissen um die zentralen Prüfungen sowie Abschlüsse und Übergänge, die für die Schulform relevant sind. Im Unterricht richtet sich eine Lehrkraft nach den Ausbildungsordnungen der jeweiligen Schulformen sowie maßgeblich den Richtlinien und Lehrplänen des Unterrichtsfaches.
Zu den Rollen, Aufgaben und Zuständigkeiten im System Schule macht die Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitungen in NRW Aussagen.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller an Schule Beteiligten ist durch die Möglichkeiten der Mitwirkung in Schulen in NRW auf der Ebene verschiedener Gremien der Eltern, Lehrkräfte und der Personalvertretungen geregelt. Weitere unmittelbar relevante Rechtsgrundlagen sind Datenschutz, Bild- und Persönlichkeitsrechte, Arbeits- und Gesundheitsschutz, aber auch Aufsichts- und Haftungsfragen. Hier berät die Schulleitung als Ansprechperson.

Viele Schulen sind ganztägig organisiert. Je nach Schulform sind Ganztag und Betreuung in NRW unterschiedlich gestaltet. Die Tätigkeit an einer Ganztagsschule bedingt gegebenenfalls auch Unterrichts- oder Aufsichtszeiten und Angebote im Nachmittagsbereich.

Im sogenannten Gemeinsamen Unterricht werden Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern in gemeinsamer Verantwortung von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, Lehrkräften anderer Lehrämter sowie Fachkräften aus anderen Berufsgruppen in Multiprofessionellen Teams gemeinsam unterrichtet. Einige Schülerinnen und Schüler erhalten besondere Unterstützung (beispielsweise durch Nachteilsausgleich, Integrationshilfe, …), die zum Teil durch weiteres Personal in Absprache mit der verantwortlichen Klassenlehrkraft bzw. Stufenkoordination gewährleistet wird. Gesellschaftliche Teilhabe durch Bildung zu ermöglichen, ist Auftrag der Schule. Jede Schule hat für die Aufnahme und Unterstützung von geflüchteten oder zugewanderten Schülerinnen und Schülern ein standortbezogenes Konzept entwickelt, das die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten beschreibt.

An einer Schule ist eine Ansprechperson (meistens die Schulleitung) für die Einarbeitung neuer Lehrkräfte zuständig. Sie übernimmt Aufgaben wie

  • Schlüsselübergabe, Ausgabe des Stunden- und Aufsichtsplans
  • Einführung ins Kollegium, Schulrundgang und Vorstellung in den Klassen
  • Bereitstellen einer Willkommensmappe (o. Ä.) mit ersten wichtigen Informationen
  • Information über erforderliches und hilfreiches Unterrichtsmaterial
  • Information über sonstige verpflichtende Anwesenheitszeiten (Dienstbeginn, Besprechungen, Konferenzen, …)

Fast alle Schulen verwenden ein digitales Lernmanagementsystem, das Unterrichtsgestaltung und Lernprozesse unterstützt. Dafür steht in der Regel ein digitales Dienstgerät zur Verfügung.