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Begriffsklärung

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Werturteil

Im Fach Geschichte wird in der Urteilskompetenz zwischen einem Sach- und einem Werturteil unterschieden. Das Sachurteil wird unter Einbezug zu den Werten, Handlungsspielräumen und zu Verfügung stehenden Einsichten und Wissen der damaligen Zeit getroffen. Das Werturteil umfasst die heutigen Maßstäbe und beurteilt ein Ereignis aus aktueller Sicht.

In den Fächern Sozialwissenschaften, Politik und Wirtschaft-Politik werden Sachverhalte kriterienorientiert (Legitimität, Effizienz, Zweckrationalität, Plausibilität, Gültigkeit, Korrektheit, Ausgewogenheit, Interesse der Akteure, Motive etc.) geprüft und es wird ein Sachurteil formuliert. Im Kernlehrplan Wirtschaft-Politik für das Gymnasium (2019) heißt es hierzu:

„Urteilskompetenz beinhaltet die selbstständige, begründete, reflektiert kriteriengeleitete Beurteilung ökonomischer, politischer und gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse sowie das zunehmende Verständnis von entsprechenden Zusammenhängen. Dabei fließt das Finden eines eigenen begründeten Standpunkts ebenso ein wie ein verständigungsorientiertes Abwägen im Diskurs mit Anderen.“ (S. 13)

Das Formulieren eines Werturteils bezieht ausdrücklich die Reflexion und das Offenlegen der eigenen individuellen politischen Wertmaßstäbe mit ein. Auf diese Weise wird die Pluralität der Wertmaßstäbe in einer sozialen Gruppe oder Gesellschaft gewährleistet. Ein Werturteil zeigt sich z.B. in der besonderen Gewichtung eines Sacharguments oder welchem der Sachurteile man den Vorzug gibt. Bei gleicher Faktenlage können so ganz unterschiedliche Werturteile zustande kommen (Pluralität).

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