Im Fach Geschichte wird in der
Urteilskompetenz zwischen einem Sach- und einem Werturteil unterschieden. Das
Sachurteil wird unter Einbezug zu den Werten, Handlungsspielräumen und zu
Verfügung stehenden Einsichten und Wissen der damaligen Zeit getroffen. Das
Werturteil umfasst die heutigen Maßstäbe und beurteilt ein Ereignis aus
aktueller Sicht.
In den Fächern Sozialwissenschaften,
Politik und Wirtschaft-Politik werden Sachverhalte kriterienorientiert (Legitimität,
Effizienz, Zweckrationalität, Plausibilität, Gültigkeit, Korrektheit,
Ausgewogenheit, Interesse der Akteure, Motive etc.) geprüft und es wird ein Sachurteil
formuliert. Im Kernlehrplan Wirtschaft-Politik für das Gymnasium (2019) heißt es
hierzu:
„Urteilskompetenz beinhaltet die
selbstständige, begründete, reflektiert kriteriengeleitete Beurteilung
ökonomischer, politischer und gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse sowie
das zunehmende Verständnis von entsprechenden Zusammenhängen. Dabei fließt das
Finden eines eigenen begründeten Standpunkts ebenso ein wie ein verständigungsorientiertes
Abwägen im Diskurs mit Anderen.“ (S. 13)
Das
Formulieren eines Werturteils bezieht ausdrücklich die Reflexion und das
Offenlegen der eigenen individuellen politischen Wertmaßstäbe mit ein. Auf
diese Weise wird die Pluralität der Wertmaßstäbe in einer sozialen Gruppe oder
Gesellschaft gewährleistet. Ein Werturteil zeigt sich z.B. in der besonderen
Gewichtung eines Sacharguments oder welchem der Sachurteile man den Vorzug
gibt. Bei gleicher Faktenlage können so ganz unterschiedliche Werturteile zustande
kommen (Pluralität).