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    Beratung im Gemeinsamen Lernen

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    • Gemeinsames Lernen

      • Leitmotiv

        "Im Gemeinsamen Lernen werden Unterricht und Erziehung aller Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, Lehrkräften anderer Lehrämter sowie Fachkräften aus anderen Berufsgruppen gemeinsam verantwortet."

        Gemeinsames Lernen bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit nichtbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in der Schule lernen. Das Recht auf Gemeinsames Lernen schließt grundsätzlich alle Kinder ein, unabhängig von der Schwere der Beeinträchtigung. 

        Ausgehend von den individuellen Unterstützungsbedarfen sollen jedem Kind eigen angepasste Lernwege ermöglicht werden. Denn alle Schülerinnen und Schüler sollen im Sinne der individuellen Förderung ihre bestmöglichen Lernerfolge erreichen können. Gemeinsames Lernen bedeutet konkret: Alle Schüler lernen überwiegend in den gleichen Räumen, an gemeinsamen Themen, mit individuell angepassten Aufgaben und unterschiedlichen Anforderungen. 

      • Vertiefende Materialien:
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        Leitlinien Gemeinsamen Lernens

        Ministerium für Schule und Bildung: Leitlinien Gemeinsamen Lernens, 2020

      • URL icon
        BASS - 13-11 Nr. 2 - Gemeinsames Lernen in der Grundschule

        Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 12.02.2021

      • URL icon
        Schulgesetz - §1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
      • URL icon
        Schulgesetz - §2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
      • URL icon
        Orientierungsrahmen für die Erstellung eines pädagogischen Konzepts zur inklusiven Bildung an Schulen des Gemeinsamen Lernens

        Ministerium für Schule und Bildung NRW - Januar 2019

      • URL icon
        Inklusionskonzept

        Unterstützungsmaterial von QUA-LiS NRW

      • URL icon
        Bildungsportal NRW - Inklusion
      • URL icon
        Inklusion - Gemeinsames Leben und Lernen

        KMK - Kultusministerkonferenz

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