Zusammenarbeit von Lehrkräften verschiedener Lehrämter
"Das Gelingen des Gemeinsamen Lernens erfordert die Kooperation aller beteiligten
Lehrerinnen und Lehrer (vgl. § 10 Absatz 4 ADO). Unterricht findet in gemeinsamer
Verantwortung statt. Unter Wahrung einer differenzierten Aufgabenverteilung und Aufgabenwahrnehmung ist eine gleichberechtigte Zusammenarbeit ein wichtiges Ziel aller
am Erziehungs- und Bildungsprozess beteiligten Lehrkräfte. Zentrales Element der gemeinsamen Verantwortung ist die gemeinsame Planung (vgl. § 6 ADO). Dazu gehört
auch, dass der Einsatz von Unterrichtsmaterialien und Medien abgestimmt wird. Auch
die Diagnostik im Rahmen der AO-SF, die Lernausgangslagen- und Lernprozessdiagnostik sowie die Erstellung, Fortschreibung und Abstimmung von Förderplänen erfolgt
in gemeinsamer Verantwortung. Abstimmungsgespräche und fachlicher Austausch im
Gemeinsamen Lernen gehören zu den dienstlichen Aufgaben aller Lehrerinnen und
Lehrer und erfordern die Einbeziehung der sonderpädagogischen Expertise.
Im gemeinsam verantworteten Unterricht bieten verschiedene Organisationsformen
des Gemeinsamen Lernens den pädagogisch-konzeptionellen Rahmen auf der Grundlage des schulischen Konzeptes. Dieser Unterricht wird im Idealfall gemeinsam mit
allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Je nach Ausprägung des Bedarfs an
sonderpädagogischer Unterstützung können auch Maßnahmen der Gruppen- oder
Einzelförderung erfolgen.
Eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen des Gemeinsamen Lernens ist,
dass Lehrkräfte von der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler ausgehen und
den Anspruch haben, alle Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern.
Die Schulleitung steuert auf der Basis der vorhandenen Personalressourcen den Einsatz von Lehrkräften im Gemeinsamen Lernen und berücksichtigt dabei die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen der Schülerinnen und Schüler sowie die Kompetenzen der Lehr- und Fachkräfte. Ein qualitativ hochwertiger und möglichst auch gemeinsam durchgeführter Unterricht entfaltet seine Wirkung über die Situation hinaus. Strukturen und Abläufe werden etabliert und „ritualisiert“."
(vgl. MSB: Leitlinien Gemeinsamen Lernens, S. 7f)