• Weitere Unterstützungssysteme

    • Die Anzahl an Initiativen, Verbänden und Stiftungen die beratend tätig sind ist groß und regional sicherlich unterschiedlich verteilt. Eine aktuelle, vollständige Auflistung erstellen zu können ist eher unwahrscheinlich. Die Schulen, Schulträger und Schulaufsichten können aber vor Ort auf der Basis ihrer regionalen Vernetzung diesbezüglich oftmals Hilfestellungen geben.

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      Interaktive Karte der Ansprechpersonen - bereitgestellt durch QUA-LiS NRW

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      In der Trägerschaft des LWL befinden sich 35 Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "Hören und Kommunikation", "Sehen", "Körperliche und motorische Entwicklung" sowie "Sprache" (Sek. I). Zusätzlich unterstützen viele der Lehrerinnen und Lehrer an den LWL-Schulen die Kinder im gemeinsamen Unterricht an Regelschulen. Jede der Schulen hat einen Beratungsauftrag sodass sie daher durch Eltern oder Lehrpersonen für eine Beratung kontaktiert werden kann.

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      Zur Unterstützung der schulischen Inklusion hat der LWL in den Städten Münster, Paderborn, Olpe, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen Beratungshäuser eingerichtet.

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      In der Trägerschaft des LVR befinden sich 38 Förderschulen und zwei Schulen für Kranke. Zusätzlich unterstützen viele der Lehrerinnen und Lehrer an den LVR-Schulen die Kinder im gemeinsamen Unterricht an Regelschulen. Jede der Schulen hat einen Beratungsauftrag sodass sie daher durch Eltern oder Lehrpersonen für eine Beratung kontaktiert werden kann.

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      Bildungsportal NRW

      Die Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer in NRW werden durch 53 Kompetenzteams vor Ort geregelt. Die Fortbildungsarbeit wird im Rahmen der Fortbildungsinitiative NRW auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert.


    • Ansprechpersonen Bezirke:
    • §77 - Beteiligung von Verbänden und Organisationen
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      Verbände und Organisationen nach § 77 Absatz 3 SchulG, die in schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung zu beteiligen sind