• Unterricht

    • Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf individuelle Förderung. Diese nimmt nicht nur die Vermittlung der Unterrichtsinhalte in den Blick, sondern beachtet auch fachübergreifende Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie selbstgesteuertes Lernen, Methoden- und Medienkompetenzen sowie soziale und interkulturelle Kompetenzen. Dies geschieht auf der Grundlage der jeweiligen Vorkenntnisse und Lernvoraussetzungen sowie sprachlichen und kulturellen Hintergründen. Im Fokus stehen somit die individuellen Entwicklungsprozesse der Lernenden.

    • Differenzierung




    • Vertiefende Materialien:
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      Bildungsportal NRW

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      KMK - Kultusministerkonferenz